Die von Frau Ulla S. angekündigten Beitragssenkungen der gesetzlichen Krankenkassen sind ausgeblieben, statt dessen erhöhen die Kassen kräftig. Bei Betragserhöhungen steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, jedoch wenden die Kassen einen Trick an: durch eine Fusion mit einer anderen Kasse wird aus der Beitragserhöhung eine Beitragsanpassung – mit dieser Begründung werden die Kündungen der Mitglieder abgelehnt.
Zum Glück gibt es mündige Bürger und das Internetz, hier finden sich Verweise [1][2] auf Urteile des Sozialgerichts Stuttgart und des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, in denen diesem Nepp ein Ende gesetzt wird.
Kunden der Taunus BKK finden in der Fortsetzung ein Beispielschreiben für eine Kündigung, das sich leicht auf andere Krankenkassen anwenden lässt.
Nachtrag: Die Stiftung Warentest hat sich auch mit dem Problem beschäftigt und stellt Musterschreiben für Kündigung und Widerspruch bereit.
Nachtrag Nr. 2: Hilfreiche Links: „Das solzailgerichtliche Verfahren“ erklärt Struktur und Ablauf des Sozialgerichtsverfahrens, weiterhin gibt es das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Wortlaut.
Nachtrag Nr. 3: der SWRerwähnt einen ähnlichen Fall und verdeutlicht die Problematik: Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen empfiehlt, im Falle einer Beitragserhöhung nach Fusion ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, die meisten BKKs ignorieren das jedoch und berufen sich auf die berühmte Stellungnahme des Bundesversicherungsamts, die sich gegen ein Sonderkündigungsrecht ausspricht.
Nachtrag Nr. 4:
– Infoblatt Klagen vor dem Sozialgericht
– Musterbriefe und Klageabschriften von der Verbraucherzentrale Thüringen
„Zeigen Sie Ihrer Krankenkasse den Mittelfinger“ weiterlesen