Der Münchner Stadtrat hat die geplante Körperwelten Ausstellung verboten: „Die Ausstellung, in der die Leichen und Leichenteile zu Kunstobjekten verarbeitet wurden, verstösst sowohl gegen das Grundgesetz wie auch gegen das bayerische Bestattungsrecht, das eine Bestattung von Toten innerhalb von 96 Stunden vorschreibt“
Vielleicht hätten sich die Herren Stadträdte erstmal die Ausstellung angesehen, anstatt blind zu verbieten.