Gefährder, Mordkopierer und islamistische Kinderpornographen

Für alle, die sich fragen, wie der Bundestrojaner auf den Rechner der Verdächtigen kommt, hat Berliner Strafrichter Ulf Buermeyer im ORF-Interview die Antwort gegeben:

ORF.at: Wie könnte eine rechtlich akzeptable Fahndungsmethode für das Netz aussehen?

Buermeyer: Denkbar wäre ein Antragsverfahren ähnlich dem bei einer Hausdurchsuchung. In Deutschland hat der Generalbundesanwalt in einigen Fällen schon beim Bundesgerichtshof den Antrag gestellt, einmalige Fernkopien der Festplatten von Rechnern verdächtiger Personen vornehmen zu dürfen. Einem Antrag wurde stattgegeben, und die Fahnder haben dann den Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen, die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers. Die Verdächtigen haben die Software aber nicht installiert. (…) “ [ # ]

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