aus den Heilmittelrichtlinien

Anlage 2

Nichtverordnungsfähige Heilmittel

21. Maßnahmen, die der Veränderung der Körperform (z.B. Bodybuilding) oder dem Fitneß-Training dienen.
22. Maßnahmen, die ausschliesslich der Anzeizung, Verstärkung und Befriedigung des Sexualtriebes dienen sollen.

Hm, konnte man die Mädels etwa auf Rezept bekommen ? Warum erfahre ich das erst jetzt ? 😉