Die Strafanzeige der PDS gegen die Bundesregierung wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskriegs ist vom Generalbundesanwalt Nehm nicht angenommen worden.
Das kommt zwar wenig überraschend, interessant ist jedoch wie die Ablehnung begründet wird: Bloße Duldungs- oder Unterlassungshandlungen seien (…) nicht unter den Begriff der Kriegsbeteiligung zu fassen.
Die PDS ist in ihrer Presseerklärung anderer Meinung.
Es ist schon merkwürdig. Wenn man dabei zusieht, wie einer auf der Strasse zusammengefaltet wird, ohne ihm zu helfen, kommt man wegen unterlassener Hilfeleistung ran. Die Unterstützung von Menschen, die hunderte Zivilisten töten ist jedoch straffrei.
(Danke an Stefan, der mich diesbezüglich auf dem Laufenden hält)