Die von Frau Ulla S. angekündigten Beitragssenkungen der gesetzlichen Krankenkassen sind ausgeblieben, statt dessen erhöhen die Kassen kräftig. Bei Betragserhöhungen steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, jedoch wenden die Kassen einen Trick an: durch eine Fusion mit einer anderen Kasse wird aus der Beitragserhöhung eine Beitragsanpassung – mit dieser Begründung werden die Kündungen der Mitglieder abgelehnt.
Zum Glück gibt es mündige Bürger und das Internetz, hier finden sich Verweise [1][2] auf Urteile des Sozialgerichts Stuttgart und des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, in denen diesem Nepp ein Ende gesetzt wird.
Kunden der Taunus BKK finden in der Fortsetzung ein Beispielschreiben für eine Kündigung, das sich leicht auf andere Krankenkassen anwenden lässt.
Nachtrag: Die Stiftung Warentest hat sich auch mit dem Problem beschäftigt und stellt Musterschreiben für Kündigung und Widerspruch bereit.
Nachtrag Nr. 2: Hilfreiche Links: „Das solzailgerichtliche Verfahren“ erklärt Struktur und Ablauf des Sozialgerichtsverfahrens, weiterhin gibt es das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Wortlaut.
Nachtrag Nr. 3: der SWRerwähnt einen ähnlichen Fall und verdeutlicht die Problematik: Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen empfiehlt, im Falle einer Beitragserhöhung nach Fusion ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, die meisten BKKs ignorieren das jedoch und berufen sich auf die berühmte Stellungnahme des Bundesversicherungsamts, die sich gegen ein Sonderkündigungsrecht ausspricht.
Nachtrag Nr. 4:
– Infoblatt Klagen vor dem Sozialgericht
– Musterbriefe und Klageabschriften von der Verbraucherzentrale Thüringen
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Thomas Mellenthin
xxxxxxxxx Straße 12
12345 Germanistown
TAUNUS BKK
Wächtersbacher Straße 89
60386 Frankfurt
via Fax an 01803 / 20 22 70 22
Germanistown, 16 April, 2004
Kündigung meiner Mitgliedschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer 0123456789 zum 30.04.2001. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.
Ich berufe mich auf mein Sonderkündigungsrecht aufgrund Ihrer Beitragserhöhung vom 1.4.2004 auf 13.8%. Ich verweise ausdrücklich auf die Urteile des Sozialgerichts Stuttgart (AZ: S 4 KR 5695/03) und des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (L 4 KR 33/00), in denen festgestellt wurde, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassenfusionen besteht.
„Durch eine Fusion dürften keine Rechte von Versicherten verloren gehen und sie dürften auch nicht schlechter gestellt werden als vorher.“ (Zitat aus dem bereits rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts Stuttgart)
Für eine rasche Abwicklung meines Kündigungswunsches bin ich Ihnen dankbar, im Falle einer Ablehnung habe ich keine Hemmungen eine für mich kostenlose Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen um meine Rechte zu wahren.
Gott zum Gruße,
T. Mellenthin
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