Bei der Suche nach einer Steckdose für sein Notebook sollte man aufpassen : der unterbeschäftigte BGS schlägt gerne im Namen von §§ 242, 248c StGB (Diebstahl, Entziehung elektrischer Energie, verbotene Stromentnahme) zu und eröffnet Ermittlungsverfahren, wegen Stromentnahme im Wert von unter 0.1 Cent. Hier ist das Gedächtnisprotokoll dieser unglaublichen Story. [Bei Udo gefunden]