Da bin ich ganz hart und sage, es darf nur eine Volljährigkeit in Deutschland geben, und die liegt bei 18 Jahren. Das muss auch für ausländische Jugendliche gelten, die in diesem Lande leben. Die Vereinten Nationen sehen das ganz genau so, Und dann gibt es eine Bundesregierung, die eigentlich die Kinderrechtskonvention der UN ratifiziert hat. Allerdings mit dem Vorbehalt, dass ausländerrechtliche Bestimmungen durch die Kinderrechtskonvention nicht betroffen sind. Auf deutsch heißt das, die Kinderrechtskonvention gilt nur für deutsche Kinder. Und obwohl das natürlich dem Geist der Konvention in keiner Weise entspricht, sagt die Bundesregierung, das ist rechtlich möglich, wir melden einen Vorbehalt an und dispensieren im Grunde genommen ein Grundrecht. Was ist das für ein Demokratieverständis? Und dann bin ich noch wütender, dass eben auch die neue Bundesregierung, die rot-grüne, es nicht gepackt hat, diesen schweren Verstoß gegen die Demokratie zurück zu nehmen. […]
Wie kann man denn auf der einen Seite Programme gegen Ausländerfeindlichkeit auflegen, und dieses Land, das heißt die offiziellen Institutionen des Landes, behandeln Deutsche und Ausländer unterschiedlich. Zahlreiche Extraprogramme gegen Ausländerfeindlichkeit werden initiiert und gleichzeitig gibt es diese institutionelle Ausländerfeindlichkeit. Das kann ich nicht anders nennen. Das ist das Geringste, was ich von einem Rechtsstaat verlange, dass es gleiches Recht für alle gibt.
Dieter Ziebarth, evangelischer Seelsorger im Abschiebegewahrsam in Berlin im Interview. Aus: „‚Sind Sie mit der Abschiebung einverstanden?‘ Beiträge zu einer Ethnographie der Abschiebehaft in Berlin“ (hier ein Auszug).