Bahncard kündigen trotz abgelauferner Kündigungsfrist

Bahncard kündigen trotz abgelauferner Kündigungsfrist Da hat man sich so eine Bahncard aufschwatzen lassen und nutzt sie nicht. Dass man sie kündigen muss, dämmert irgendwo im Hinterkopf, aber irgendwann ist die neue Bahncard im Briefkasten – natürlich nach Ablauf der Kündigungsfrist 🙁

Nochmal 50 Euro abdrücken, nur weil man gepennt hat? Nicht unbedingt – die Bahn kann einer Kündigung nach Ablauf der Frist auf Kulanzbasis zustimmen, wenn man ein paar Grundsätze beachtet:

  • Man muss vor dem Gültigkeitsbeginn der neuen Bahncard die Kündigung aussprechen. Ansonsten könnte man ja die Bahncard erst noch ein paar Tage benutzen und dann kündigen.
  • Die neue Bahncard muss mit der Kündigung an die Bahn zurückgeschickt werden.
  • Man muss ein bisschen jammern und möglichst ausführlich beschreiben, was, warum und wie. Diesen Hinweis gab mir ein freundlicher Mitarbeiter bei der Bahncard Kundenbetreuung.

Also am besten gleich, wenn man die neue Bahncard in den Händen hält, einen Brief losschicken. Der folgende Textbaustein hatte bei mir Erfolg:


DB Ferverkehr AG
BahnCard-Service

60643 Frankfurt am Main

Kündigung meiner BahnCard 25 Nr. 1234 5678 9012 3456

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor einem Jahr beim Kauf eines ICE-Tickets eine BahnCard 25 erworben. Die Mitarbeiterin am Bahnschalter verkaufte mir die Bahncard mit dem Argument, dass der Ticketpreis für die Hin- und Rückfahrt mit BahnCard 25 günstiger sei, als ohne. Mir wurde weiterhin mitgeteilt, dass ich die Vorteile der BahnCard ein Jahr lang nutzen könne, was für mich jedoch irrelevant ist, da ich selten Fernreisen via Bahn unternehme. Natürlich wollte ich gerne Geld sparen und willigte ein.

Darüber, dass ich mit dem Kauf einer BahnCard ein Abonnement abschließe, das sich automatisch verlängert, wurde ich jedoch beim Kauf mit keinem Wort aufgeklärt.

Ich war erstaunt, nach meinem Urlaub eine neue BahnCard in meinem Briefkasten vorzufinden und erst durch einen Anruf bei der BahnCard Hotline erfuhr ich, dass ich ein Abonnement abgeschlossen habe.

Da ich die BahnCard nicht benötige und mit einer Verlängerung des Abonnements nicht einverstanden bin, sende ich Ihnen hiermit die unbenutzte BahnCard zurück. Ich kündige hiermit das Abonnement, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte Sie, meinem sofortigen Kündigungswunsch nachzukommen.

Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meines Anliegens bedanke ich mich im Voraus.

Viele Grüße

143 Antworten auf „Bahncard kündigen trotz abgelauferner Kündigungsfrist“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchte ich die bestellte Bahncard für meinen Geschäftsführer Herr Xxxxx geboren am xx.xx.xxxx mit der Auftragsnummer XXXXXX stornieren,da er schon eine Bahncard mit der Nummer XXXX XXXX XXXX XXXX besitzt.

    Ich wollte statt einer Bahncard ein online-Ticket für Ihn buchen aberhabe ausversehen eine Bahncard online bestellt.

    Ich entschuldige mich viel mals für das Missverständnis
    und bitte nochmal um Stornierung.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Kontaktdaten gekürzt t.m.)

  2. Schon nur zu zweit im Auto zu fahren, ist, wenn man nur die Spritkosten berücksichtigt, kostengünstiger, als per BahnCard 50 zu reisen.

    So viel zu Preispolitik und Umweltbewusstsein der DB. Ich habe zur Mitfahrzentrale gewechselt. Die Bahn hat einen guten Kunden verloren (2x wöchentlich Braunschweig – Zürich).

    Michael

  3. also irgendwie hab ich das gefühl das mache menschen nicht mit ihren daten umgehen können und sie überall veröffentlichen 😀

  4. Hallo,

    ich bin Jurist. Zwar mag ich die Leitung der Bahn nicht, allerdings kann man sich einer Bahncard kaum erwehren, wenn man regelmäßig die Züge nutzt. Mein Spezialgebiet ist zwar das Kartellrecht, aber ich verstehe dieses ganze Forum nicht. Es ist durchaus legitim, die Bahn um eine Rücknahme der Bahncard zu bitten insofern man die Fristen versäumt. Die Bahn scheint hier auch recht kulant zu sein. Nun verkommt Kulanz zu einem angenehmen Mittel der Unternehmen keine Rechtspflicht begründen zu wollen, wenn gleichermaßen ein rechtlicher Anspruch gegen Sie durchgesetzt werden könnte.
    Im Falle der Bahn muss ich mich wohl aber auf die Seite des miesen kommerziellen Riesen schlagen. (lol) Ich wurde bestens über die automatische Verlängerung aufgeklärt. (kein Unterschied zu den meisten Abos). Nehmt euch doch noch einmal eure Verträge zur Hand. Die Bedingungen sind eindeutig, unmissverständlich. Es ist vollkommen egal, was man von der Bahn hält. „Hinterlistig“ ist das Abo nicht.

  5. Puh, danke für das Schreiben. Hab‘ das gleiche Problem. 🙂
    Eigentlich ist es ja meine Schuld, weil ich einfach zu faul war es rechtzeitig zu kündigen, aber jetzt muss ich schauen, wie ich daraus komme. hoffe es klappt.

    Liebe Grüße
    Daniel

  6. Hallo miteinander,
    die meisten Einträge sind zwar jetzt schon eine Weile her, aber nachdem ich heute auf diese Seite gestoßen bin um rauszufinden, wohin ich meine BahCard-Kündigung schicken muss, will ich jetzt auch mal meinen Senf abgegeben.
    Ich kann mich nur allen anschließen, die hier für die DB in die Presche springen, wenn auch ich nicht der Meinung bin, dass bei der Deutschen Bahn alles korrekt abläuft. Beim Abschluss meiner Bahncard 50 (die sich über Jahre absolut rentiert hat – von wegen Autofahren ist billiger oder gar schneller!), bekam ich direkt am Schalter eine nur noch zu ergänzende, vorgefertigte Kündigung mit, mit dem Hinweis ich solle doch sofort kündigen, falls ich nicht wisse ob die Karte im nächsten Jahr noch benötige. Andernfalls könne ich ja dann eine neue beantragen. Ich fand das absolut KUNDENFREUNDLICH und deutlicher kann man nicht mehr auf eine automatische Vertragsverlängerung hingewiesen werden!! Auch IM VERTRAG bzw. den Agbs ist alles genaustens erklärt.
    Ich weiß nicht wie das bei allen, die hier über die automatische Verlängerung schimpfen sonst so läuft, aber kommt ihr sonst in eurem Leben irgendwie zurecht?? Die meisten Verträge verlängern sich doch automatisch, hält man eine gewisse Kündigungsfrist nicht ein!!! Vom Telefon über den Kabelanschluss bis zum Strom, GEZ etc. Schon mal umgezogen? Dann wüsstet ihr das! Ich bin erstaunt wie naiv viele durchs Leben gehen. Natürlich ist die Bahn ein Unternehmen, dessen Existenz nicht von einem einzelnen BahnCard-Abo abhängt, aber das ist doch bei der Telekom, O², T-Mobile etc. bei ihren Verträgen genauso und dennoch legen die keine solche Kulanz was verspätete Kündigungen, Vertragsänderungen etc. angeht an den Tag.

    Ich fahre immer noch viel mit der Bahn, auch wenn ich jetzt ein Ticket nutze, mit dem ich noch günstiger hin- und zurückkomme als mit der BahnCard. Trotz kleiner Verspätungen kann ich mich insgesamt nicht beschweren und wer den Menschen selbst freundlich begegnet erfährt das von deren Seite meist auch. Damit kommt man immer weiter!

    So, das wars von mir,
    schöne Grüße aus dem Süden
    Lucia

  7. immer wieder sehr lustig, so eine Seite… zum Problem: es gibt durchaus juristische Zweifel, ob die von der Bahn als „Abo“ (durchaus unmissverständlich) bezeichnete automatische Verlängerung der Bahncard tatsächlich die Kriterien eines Abonnements erfüllt. Dies erklärt die inzwischen regelmäßige Kulanz – würden viele Leute den Rechtsweg beschreiten, würde der Bahn mit großer Wahrscheinlichkeit dieses Geschäftsmodell untersagt werden. Nähere Infos hierzu finden sich im Web zuhauf von durchaus seriösen Anwälten.
    Also, pocht nur munter auf die Kulanz – die Bahn wird sich beim Winken mit dem Anwalt immer drauf einlassen. Sie kann nämlich garnicht anders, alles Bluff!

    Mahlzeit allerseitz,
    nick näim

  8. ich hätte da folgende Frage – was passiert wenn ich die Rechnung dafür bicht bezahle? Kommt dann russisch-Inkasso?

  9. Nick näim hat recht!

    Und zum Thema Abo sage ich nur, ich habe ein Abo bei der Hamburger Hochbahn. Dieses wird Automatisch verlängert, ABER ich kann es jeden Monat zum Monatsende kündigen. Das ist ein vernünftiger GERECHTER Vertrag.

    An die Menschen die hier für die Bahn stimmen. Wenn ihr meint euch mit dem Teufel einlassen zu müssen dann viel Spaß. Aber überlegt euch mal was dieses tolle Unternehmen wirklich für euch tut…
    Das ist ja als würde ich sagen „Hey, die Telekom ist das fairste Unternehmen Deutschland…“

  10. Hallo ebiko,

    als erstes kommt eine Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung und als letzter Schritt wird das Inkasso eingeschaltet. Damit wird der gesamte Vorgang auch an dieses Büro abgegeben. Der BahnCard-Service kann dann nicht mehr helfen. Und auch zu Kulanz jaja, Du hast Deinen Vertrag mit der HH Hochbahn augenscheinlich gelesen, sonst wüsstest Du die KÜ-Fristen nicht. Dies sollten alle machen, die einen Vertrag unterschreiben.

  11. Hallo,

    wenn ich das hier so lese, muss ich sagen, ich finde diese ABO zwar nicht wirklich gut, aber die AGB erklärt, das wenn sich die AGB ändert die neue AGB mit 4 Wochenfrist abgelehnt werden kann, also ein Kündigungsrecht, welches so gar nicht explizit in der AGB stehen müßte, da dieses durch den Gesetzgeber bereits gereglt wurde Stichwort Kündigungsmöglichkeiten bei einseitiger Vertragsänderung.

    Nun es kommt wie es kommen muss, man verpasst, die reguläre Kündigungsfrist von 6 Wochen, und erhält eine neue AGB nebst Bahncard, zu den aktuell gültigen Bedingungen ca. 3Wochen vor Ablauf der alten BC50 zum Preis von 220,- €, welche eine neue Laufzeit vom 8.12.2008 bis zum 7.12.2009 hätte, die alte BC50 war gültig vom 8.12.2007 bis 7.12.2008 zum Preis von 212,- € … somit kann die neue BC noch gekündigt werden, den die Preisänderung stellt bereits eine ABG Änderung da, welche ablehnbar ist.

    Es erfolgt also eine Kündigung, welche von der Bahn wie folgt zurückgewiesen wird. Eine Sonderkündigung ist in dem Fall nicht möglich, weil die neue Bahncard vor dem Stichtag den 14.12.2008 gültig ist. Genau an diesem wird eine neue AGB gültig sein, welche die BC mit 225,- ausschreiben wird, das war dem kündigendem zu diesem Zeitpunkt als er das Schreiben lass noch gar nicht klar, das es noch eine AGB Änderung geben wird.

    Somit erfolgte Wiederspruch zur Kündigungsabelehnung, weil die BahncardService Mitarbeiter die Fristen falsch ausgelegt haben. Die Kündig erfolgte ja nicht wegen der kommenden Änderung am 14.12.2008 sondern der aktuellen, von 212,- € auf 220,- €, also allgemeiner wegen einer AGB Änderung. Wäre die alte BC am 9.12.2007 ausgestellt wurden, wäre eine Sonderkündigung nicht möglich!!! Es wird vermutet, das die Bahn die AGB Änderungsabstände bewust, nicht jährlich macht, sondern mit einem Zwischenraum, so das Kündigungen nach geänderten AGB’s erschwert werden. Deshalb immer auch die alte AGB aufheben, sowie die Zeiträume der Stichtage genau nachprüfen.

    Die Kündigung in diesem Fall ist noch nicht endgültig bearbeitet, die Bahncard Service Mitarbeiter fordern entsprechende Bahncard(s) an um einem Wunsch nachzukommen. Wie es weiter geht vielleicht demnächst. Wenn neue Post der Bahn kommt.

  12. Hallo Freunde und Feinde der Bahn,

    ich habe so einiges in Foren gelesen und bin gar nicht so erstaunt, dass dies hier nicht anders ist.
    Nur eines macht mich nachdenklich: Einige Autoren sind entweder kopftechnisch mit 14 hängen geblieben oder haben unendliche Langeweile!
    Aber das gehört in den Religionsunterricht….

    Ich fahre gerne mit der Bahn, auch wenn nicht wegen der immer netten und lächelnden Zugbegleiter (Ironie). Sondern es ist weniger stressig auf Kurzreisen. Irgendwann habe ich mir eine Bahncard 25 1. Klasse geholt – ich wurde sehrwohl über die Pflichten meines Abbos aufgeklärt.
    Doch wenn ich ein langes Formular ausfülle und es gibt viel Kleingedrucktes, weiß ich heutzutage, es handelt sich um einen weitreichenden Vertrag. Entweder mach ich es so wie zu Großmutterszeiten: Eine Nacht darüber schlafen, oder (schlechter Rat) ich lese zumindest meine Kopie durch, NACHDEM ich unterschrieben habe.
    Noch etwas lustiges: Die Zugbegleiter waren alle ab der Tür der 1. Klasse freundlich und ließen die grimmige Maske am Haken der 2. Wagenklasse!

    Sehr menschlich halte ich, dass man sein Abo einfach vergißt. Dazu kann ich nur sagen, da ich ständig solche Dinge vergesse, sende ich mir (aus meinem Kostenlosen eMailkonto) eine Geburtstagserinnerung zu – Nur ist es kein Geburtstag, sondern ein „mach mal schnell Kündigung fertig“.
    Für diejenigen, die einen besonderen Service brauchen, hier ein Link http://www.aboalarm.de
    Der Service hat sogar einen Vordruck für die Bahncard-Kündigung!

    Nun aber der Grund warum ich schreibe…
    Ich habe Ende November 2008 einen schönen bunten Newsletter bekommen – ja den.. der sich BahnCard News nennt.
    Und hier hört der Spaß auf.
    Jeder würde den Newsletter als Werbung, Newsletter deklarieren.
    Viele legen das in die Altpapiertonne…. ungelesen!

    Das ist aber ein Riesenfehler!
    Denn auf der vorletzten Seite steht unter „kurz.notiert“, nebenbei und völlig unscheinbar….
    Überschrift: Neune BahnCard-Preise.
    Hört sich schön an, oder?? Könnte ja auch günstiger werden.
    Dann wird aufgeführt, dass die Kosten für Energie gestiegen sind – und dass die Bahn die Preise anpassen wird. Auch die der Bahnkarten.
    Nun ja, in einem Vertrag sind die Preise und Leistungen in der Regel fest aufgeführt. Die Bahn nimmt sich das Recht, auch die Preise der Bestandskunden zu erhöhen. Dafür habe ich aber ein Sonderkündigungsrecht!

    Hier ein Scan von der FRECHHEIT:

    So etwas gehört in gesonderter Post im normalen Umschlag und nicht in einen Newsletter. Auf solch einen Brief habe ich bis in den Dezember vergeblich gewartet.
    Ich finde es eine FRECHHEIT der Bahn, ihre Pflichten so zu vernachlässigen.
    Darauf hin habe ich im Internet recherchiert und es scheint wohl Masche zu sein! Denn zumindest die letzte Preiserhöhung wurde auch so versteckt: In einem Newsletter, auf der letzen Seite unter ferner liefen…

    Natürlich habe ich gekündigt (Faxnummer 01805/121998, DB Fernverkehr AG, Bahncard-Service, 60643 Frankfurt am Main).

    Ich werde aber jetzt nicht sagen, ich werde nie wieder mit der Bahn fahren oder nie wieder eine BahnCard beziehen, nur werde ich aber IMMER kündigen, sobal es eine Preiserhöhung gibt.

    Wie schon oft besprochen handelt es sich nicht um eine Dienstleistung, sondern es wird mir ein Rabattrecht eingeräumt.
    Und was haben die Energiepreise mit dem einräumen eines Rabattrechtes zu tun? OK mein Rabattrecht hat nun mehr Wert. Aber wenn ich Kündige und eine Weile lang nicht fahre, mir dann eine neue nehme, habe ich 1) signalisiert, ich kündige bei Preiserhöhungen; 2) ich habe einen Monat, oder auch zwei Monate lang keine Bahncard und spare mir so etwas Beitrag.
    Andere Unternehmen legen ordentlich etwas drauf, um ihre Kunden zu behalten.
    Und ich wunder mich, dass die Bahn sich so
    Nun, es ist ein BahnAngebot, entweder man nimmt es wahr oder man macht es wie einige von Euch: Autofahren, laufen, radeln, fliegen, schwimmen (??) etc.

    Schön, dass es so viele lustige Tchibo, Lidl, eBay & Co Angebote gibt, da macht es fast keinen Sinn mehr die Bahncard zu nehmen!

    Wenn ich sie nochmals nehme, dann nehme ich gleich ein Kündigungsschreiben mit – Macht Sinn, oder?

    Schön, dass Du es bis hierhin geschafft hast zu lesen… hast ne Medaille verdient!

    Alles Liebe

    Libelle

  13. nachdem auf meine erste Nachfrage, welche Bahncard zurück gesendet werden solle, in etwa nochmals die gleiche Antwort von der bahn geschickt wurde, wurde auf die zweite Nachfrage, welche auch eine Frage nach dem eigentlichen Grund enthielt, warum die Bahn die Card wiederhaben wolle tatsächlich mit einen Kundenfreundlichen und sogar verständlichen Schreiben geantwortet, das finde ich zumindest sehr gut.

    Nachdem die bahncard zurück geschickt wurde, also Abgabe am Serviceschalter, mit Bestätigungsschreiben etc, nunja das hat sich jetzt wohl um ca. ein/zwei tage überschnitten, kam noch eine mahnung
    für einen Ausstehenden betrag, obwohl ich bereits eine Kündigungsbestätigung habe, aber die Bahn braucht wohl, um die Rechnung auszubuchen auf jeden Fall die Bahncard, ich denke da diese ja unterwegs ist, wird sicherlich keine weitere Post mehr von der Bahn kommen, Resüme ein Brief Kosten 55cent ohne Einschreiben Rückschein, weil bei diesem könnte die Annahme sehr wohl verweigert werden, bzw, kann sich durch so einen Brief auch die Annahme verzögern (überschreiten der First) ..> der Brief also die Kündigung zählt nur dann als zugestellt, wenn sie den Emfänger auch erreicht, also in seinem Postkasten landet! … Insofern würde ein einfaches Einschreiben mit Rückschein, über den Einwurf reichen!!!, Aber es tut auch den ersten Brief abzuwarten, welcher von der Bahn gewöhnlich geschickt wird, für den Nachweis der zeitlich richtigen Zustellung, weiterer Einsatz, etwas Zeit um vier Mails zuschreiben, als Reaktion auf die Post der Bahn, und Gang zu Servicepoint und dortige Warte/Bearbeitungszeit … im Ganzen hat eigentlich ganz gut funktioniert so eine Kündigung… beim nächsten Mal, werde ich das ABO auf dem Vertrag gleich streichen lassen!!! In meinem Fall stand das ja auch nicht auf meinem ersten Vertrag sondern wurde später mit einer AGB Änderung eingeführt. In diesem Sinne wer kein ABO braucht sollte es nicht abschließen, sondern den Vertrag gleich im Vorfeld seinen Wünschen entsprechend anpassen lassen!!! Wenn die Bahn das nicht macht, die Kündigung gleich beim Unterschreiben des Vertrages mit dazu heften, Kopie nicht vergessen.

  14. Hi,
    alles was hier niedergeschrieben steht mag ja gut und schön sein.
    Doch leider ist manchmal soviel Schwachsinn auf einmal schwer zu verkraften!
    Punkt 1: Einschreiben mit Rückschein (Spart euch das Geld)
    Punkt 2: Email geht nicht (Völliger Blödsinn)
    Punkt 3 Abo Verträge in irgendein Programm mit Erinnerung notieren (geht gar nicht)
    Etc……..
    Zur Sache:
    Habe die Bahncard am 16.01.09 via Mail gekündigt und am 19.01.09 Postalisch die Kündigungsbestätigung bekommen …!!!! (noch fragen?!)
    Es kommt nur darauf an was und vor allem wie man es tut. Wenn ich diesen Blödsinn derer
    hier Lese die anscheinend sich von Dingen blenden lassen die gesetzlich Grenzwertig sind tut es mir schon leid, wie es um unser armes Deutschland bestellt ist.

    Kündigungstext:
    Sehr geehrtes Deutsche Bahn Team.
    Hiermit kündige ich meine Bahncard Nr. 1234567812345678 HK 123
    Gültig vom ??.??.?? – ??.??.?? zum nächst möglichen Termin (Jahresende)
    Ferner möchte ich mich auf das Konsumentenschutzgesetz §6 Abs.2 Z.2
    berufen, das ihnen die automatische Vertragsverlängerung
    ganz klar untersagt.

    Auszug:
    Für Konsumenten gilt §6 Abs 2 Z2 KSchG d.h. Sie müssen vor Ablauf der Kündigungsfrist
    schriftlich darauf hingewiesen werden, dass Schweigen zur Verlängerung führt und
    haben zur Abgabe der Erklärung eine angemessene Frist Zeit.

    Bitte bestätigen Sie meine Kündigung unter der ihnen bekannten Adresse,
    die ich hier gerne wiederhole:

    Max Mustermann
    Musterstr.66
    60666 Musterhausen
    Tel.: 0815/4711 (für evtl. Rückfragen)

    Bitte ersparen Sie mir und sich unnötige Bürokratische Wege um dieser Kündigung
    zu entsprechen.

    Fertig ist´s und sooooooooo einfach.Ihr Pappnasen und zu den
    restlich Klugscheißern…Kein Kommentar

    Greetings
    Ein Hobbyanwalt

  15. @hobbyanwalt:

    Warst du noch in der Kündigungsfrist, oder hattest du sie überschritten???

    VG U

  16. Also von §6 Abs 2 Z2 KSchG hab ich noch nie etwas gehört, das gibt es auch nur bei den Ösis, wie ich das erkennen kann.

    @Melle: Vielen Dank für Deine Seite! Die nutzt dem Gemeinwesen mehr als die Bahn.

  17. Hey Hobbyanwalt
    Dann nenne doch mal die Laufzeit Deiner BahnCard.
    Denn ganz so einfach wie Du es hier schreibst ist es ja auch nicht. Wenn Du die KÜ-Frist nicht einhältst, läuft das nämlich nicht so.

  18. Ich habe meine bc gekündigt aufgrund des Sonderkündigungsrechtes, nach dem man innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung von Änderungen der ‚Bedingungen für die Nutzung u.s.w.‘ unabhängig von der Sechswochenfrist kündigen kann. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mir diese Änderungen (und die Preise sind nicht das einzigste) nicht vor dem Zuschicken der neuen bc mitgeteilt wurden.
    Aber in diesem Punkt entwickeln die Bahnmitarbeiter (egal ob Kommunikation über Brief, Mail oder Telefon) den Charme der weltbesten Drückerkollone (prämiert über mindestens das letzte Jahrzehnt mit jeweils dem Goldpokal mit Sahnehaube). Die wollen mich einfach nicht verstehen und dabei scheinen Sie eigentlich der deutschen Sprache mächtig zu sein.
    Hat jemand in dieser Richtung Erfahrungen gemacht bzw. hat noch jemand diesen genialen Werbeflyer (von dem die Bahn der Meinung ist, dass damit ihre Mitteilungspflicht erledigt sei) und kann diesen mit der anderen Seite oder waren es noch mehr (wie oben von Libelle) hier posten?
    Vielen Dank

  19. Kennt sich da jmd. von euch aus?
    Ich bin Student und hab mit im Sep.2007 ne BC50 für Studenten geholt – zumindest damals hat die sich nicht automatisch verlängert. Hab mir dann ne neue geholt… Na ja, und dann kam plötzlich im Jahr drauf noch mal ne neue BC. Bin natürlich davon ausgegangen, dass sich da auch wieder nix verlägert… Hätte man mich denn darauf nicht hinweisen müssen, dass das jetzt plötzlich auch ein abo ist und nicht mehr wie früher?

  20. Hallo Student,

    wenn Du zw. 18-27 Jahre alt bist, wirst Du normalerweise angeschrieben ob Du noch Student bist (wenn es um die ermäßigte BahnCard 50 geht). Wenn man auf dieses Schreiben nicht reagiert, wird keine neue BahnCard ausgeliefert. Eine automatische Umstellung auf eine normale BahnCard 50 ist ohne Zustimmung nicht möglich.

  21. @ Hobbyanwalt: Na Sie sind aber offenbar ein ganz toller Hecht…

    An alle anderen: Meine Situation war, dass ich in die Schweiz gezogen bin und den Kündigungstermin ebenfalls verschwitzt habe. Ich habe dann bei der oben auf dem Zusendeschreiben angegebenen Nummer angerufen, habe gesagt, dass ich da wohl leider was verpennt habe und dann mit der Dame vereinbart, dsas ich meine Karte zusammen mit der Abmeldebstätigung an die Bahn zurückschicke und das Abo dann storniert wird. Höflichkeit hilft manchmal, bei mir hats jedenfalls auch ohne diese pseudojuristischen Worthülsen des Wichtigtuers „Hobbyanwalt“ geklappt

  22. auch wenn ich fristgemäß kündigen konnte, finde ich es absolut berechtigt, dass der blogautor die beschriebene methodik mit uns teilt.
    ich sehe es als nicht tragbar an, dass ein staatskonzern mit abonnements arbeitet. eine stufe absurder ist dann nur noch die gez – hier ist eine kündigung gar zu begründen.

  23. Hallo liebe Leser,

    ich habe ebenfalls nach versäumter Kündigungsfrist die neue Bahncard mit einer formellen und wirklichen freundlichen Kündigung zurückgesendet. Von der Bahn habe ich daraufhin fünf Wochen lang nichts gehört, dann kam an meine alte Adresse eine Zahlungsaufforderung für die neue Bahncard, die momentan ja garnicht in meinem Besitz ist. Wie erklärt ihr euch das? Soll das jetzt heißen, dass sie die verspätete Kündigung nicht annehmen? Warum haben die auf meine Kündigung in keinster Weise reagiert? Woher soll ich denn jetzt wissen was Sache ist.
    Ich würde mich freuen, wenn einige, die damit Erfahrung gemacht haben mir kurz erzählen wie es bei ihnen gelaufen ist. Vielleicht kann mir der Hobbyanwalt auch sagen, was ich jetzt am besten tun soll, aber der hat sich hier ja lange nicht mehr blicken lassen ;-). LG

  24. Hallo Sandra,
    die Erfahrung kenne ich – erst mal überhaupt keine Reaktion und wenn dann doch, wird inhaltlich nicht darauf eingegangen.
    In meinem Fall hatte ich mich bei der Kündigung auf das vierwöchige Sonderkündigungsrecht berufen, welches in den ‚AGB’s (im Langtext: Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards) der Bahn enthalten ist. Es gibt gute Gründe für die Ansicht, dass ein als Werbeprospekt aufgemachter Flyer, bei dem auf Seite xy nebensächlich darauf hingewiesen wird, das durch die an dieser Stelle dokumentierte Preiserhöhung ein Kündigungsrecht gilt, nicht ausreichend ist für die geforderte Änderungsmitteilung. Zumal dies nicht die einzigste Änderung gewesen ist, auch wenn die anderen Änderungen nicht unbedingt bedeutend gewesen sind. Aber so what – formal sind auch das Änderungen. Die Diskussion mit einer Mitarbeiterin der BC-Betreuung erbrachte dann u.a. die Stilblüte, dass die AGB’s ja jederzeit aktuell im Internet stehen würden und ich sie mir dort herunterladen könnte (womit dann aus Ihrer Sicht also die Mitteilungspflicht der Bahn sichergestellt ist – diese Meinung kann man haben, man muss sie aber als ‚Kunde‘ nicht teilen).
    Mir gelang es jedenfalls nicht, mit der Bahn zu einem Konsens zu gelangen.
    Ich habe mich daraufhin an die Schlichtungsstelle Mobilität gewandt, mit dem Ergebnis, dass die Bahn die Kündigung anerkannt hat. Der ganze Vorgang wurde sehr zügig (bis inkl. der Entscheidung der Bahn und aller Kommunikation nur knapp länger als eine Woche!) und professionell abgewickelt. Ich kann das nur sehr empfehlen.

    http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org

    Viel Erfolg

  25. Inkasso wegen BahnCard-Täuschung

    Hallo Community,

    ich habe eine gerichtliche Zahlungsaufforderung der Firma „Universum Inkasso GmbH“ (Adam-Opel-Str. 18, 60386 Frankfurt, Rechtsanwalt Peter M.J. Neumeyer, gleiche Anschrift) bekommen, die die BahnCard25-Forderung einklagen soll. Ich habe im Juni 2008 19,00 EUR für die Card bezahlt (Fußball-EM-Sonderedition), jetz soll ich schon 152,94 EUR zahlen. Ich werde das Ding durchziehen, wenn es sein muss, bis zum Europäischen Gerichtshof. Die haben in der letzten Zeit schon einige verbraucherwirksame Verbesserungen beschlossen.
    Ich halte euch auf dem laufenden.

    Benny

  26. Hallo Benny, ich würde mich gerne mit Dir unterhalten, bin nämlich wegen der Bahncard 25 mittlerweile schon beim Amtsgericht Hünfeld. Bitte melde Dich, habe am 5.06. letzte Frist für das Weitergehen.
    LG
    Wuestenstom

  27. „Ich werde das Ding durchziehen, wenn es sein muss, bis zum Europäischen Gerichtshof. “
    Haha, wahrscheinlich! Alda, wenn Du schon ein Inkassobüro am Hals hast, dann hast Du schon alle relevanten Fristen verpennt – zahl lieber, anstatt jetzt noch den wilden Max zu machen….

  28. Hallo Benny,

    lass was von Dir hören, auch wenn es negativ ausgeht. Denn auch bei der EM Fan-BahnCard war zu lesen, dass es ein Abo ist. KÜ-Frist war Anfang Oktober 2008. Hatte mit den gewonnenen Spielen der Deutschen Nationalmannschaft zu tun.
    siehe auch http://wirtschaft.t-online.de/c/16/15/89/80/16158980.html

    Da mache ich Dir zwar wenig Hoffnung, drücke Dir dennoch die Daumen. Aber Du bist natürlich nicht der Einzigste, dem es jetzt so geht.
    PS: Für alle Inhaber der ermäßigten BahnCard 50. Wenn keine Ermäßigungsberechtigung eingeht, wird der Vertrag auf normale BahnCard 50 umgeschrieben, auch hier gilt die KÜ Frist von 6 Wochen.

  29. Das mit dem Abo kann man nur als Bauerfängerei bezeichnen. Beim Kauf der Bahncard wird man mit keinem! Wort darauf hingewiesen, dass es sich um ein Abo handelt. Für mich ist das Betrug. Das ganze Verfahren ist darauf ausgelgt den Kunden abzuzocken. Wenn man dem Kunden ehrlich gegenüber treten würde, so würde man die Verlängerung VOR dem Ablauf der Kündigungsfrist zusenden. Aber, das ist ja nicht vorgesehen. Ich kann eigentlich nur jedem raten, beim Kauf einer Bahncard sofort auf jahresende zu kündigen und dann eben eine neue kaufen. Dann steigen die Kosten eben bei der Bahn und selber hat man keinen Nachteil.

  30. Na ja, ist halt wie überall im Leben. Wer Lesen kann ist klar im Vorteil.
    BahnCard 25 / 50 Abo, so stehts in riesigen Buchstaben auf jedem Bestellschein oben auf der Vorderseite. Was wird dieses wohl bedeuten?

  31. Ich hab die Kündigungsfrist auch verpasst. 🙁
    Müsste jetzt 220,- für NICHTS ausgeben, weil ich die Bahncard nicht mehr brauche…

    Hat vielleicht noch jemand Erfahrungen damit, was passiert, wenn die Adresse nicht mehr gültig ist und BC sowie Rechnung nicht ankommen können?
    Ist das wirklich so einfach? Wäre ja schön 🙂

  32. Wenn Du weder BC noch Rechnung bekommst, da die Adresse nicht mehr stimmt, wird alles storniert. Setzt aber voraus, dass Rechnung und BC von der Post als unzustellbar (und ohne neue Adresse) an den BC-Service zurückgeschickt werden.

    Ansonsten wird nach der 2. Mahnung das Inkasso beauftragt und die bekommen die neue Adresse auf jeden Fall raus.

  33. Hi,
    ich habe da auch ein Problem mit meiner BCard.
    Habe leider auch vergessen sie zu kündigen. Dann bekam ich ein schreiben, dass ich denen mitteilen soll ob ich weiterhin Auszubildene bin oder nicht. Ich habe angerufen und habe gefragt was das soll, da ich einen Brief bekommen habe aus dem hervorging das ich keine mehr bekomme…..
    Habe dann der Frau nebenbei gesagt ich bin keine Auszubildene mehr, sie notierte das und meinte ich kann nicht mehr kündigen.
    Jetzt habe ich Rechnung und die neue BC bekommen.

    Ich will die Bahncard kündigen…
    kann mir jmd einen tipp geben wie ich das jetzt noch machen kann?
    Über 200€ sind mir einfach zu viel für etwas das ich nicht nutze…

    VG und schonmal Danke,
    Melly!

  34. So geht es mittlerweile vielen. Hole Dir Rat bei einem Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale. Im Moment kann man da nichts machen.

  35. hallo leute,

    leider bin ich auch gerade arg in der bedrängnis:
    ich habe natürlich auch die kündigungsfrist verschlafen. zudem hat die bahn zum ersten mal gefragt, ob ich noch student bin, was ich mitnichten noch bin… ich kann mich aber auch beileibe nicht daran erinnern, irgendeine mitteilung / newsletter bekommen zu haben. in einem gespräch mit dem KService teilte man mir mit, dass sich die bahncard vom preis erhöht hatte. darauf schrieb ich mehrere mails an die bahncard, in der ich von meinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen wollte (bahncard ist zu mitte juli verlängert). naja jetzt habe ich, nachdem ich meine neubekommen bahncard mit der kündigung (einschr. rückschein) zurückgesandt und meine einzugsermächtigung entzogen habe, eine „ersatzkarte“ bekommen. man begründet es damit, dass der mitteilungspflicht genügend nachgekommen wurde (mitteilung durch presse und funk und fernsehen und infoschreiben als massenmailing).
    jetzt wandte ich mich andie schlichtungsstelle (welche mir recht gibt). die bahn sagt, sie hätte noch nichts bekommen (naja ich warte mal ab). aber irgendwie habe ich auch noch keine rechnung erhalten…
    ich melde mich nochmal

    ricckli

  36. Lass hören, wie es ausgegangen ist. Was genau hat denn die Schlichtungsstelle dir geantwortet?

  37. Hallo an alle Besserwisser und die die es werden wollen:
    1) nicht jeder hat einen Vertrag unterschrieben mit der Überschrift „Abo- Vertrag“, Auf Der Internetseite, auf der ich meinen Vertrag abschloss stand groß und breit:“Die Bahncard 25 first kostet 110€ und gilt ein Jahr“.
    Die AGBs vorher zu lesen war mir nicht möglich, da ich nach einer
    viertelstunde das Herunterladen abgebrochen habe (Dumm gelaufen)
    Dieses „gilt ein Jahr“ steht im Widerspruch zu den AGBs und hat aus meiner Sicht Vorrang vor den AGBs,da diese nur „Nebenbedingungen“ des Vertrags sind.
    2) auch wer es nicht schafft, innerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen, ist deshalb doch kein Verbrecher, der der Bahn schaden will (sofern die neue Bahncard noch nicht gültig oder gar benutzt ist)

    Es ist die Bahn oder zumoindest der Bahncard service, der hier unseriös arbeitet, indem er unbefristete Verträge als befristete tarnt, und Vertragsänderungen als Werbung.
    Wobei statt „unseriös“ und „tarnt“ sicherlich deutlicheres Vokabular angebracht wäre.

    Hätte sie aber gar nicht nötig, denn das Bahnfahren an sich ist im großen und ganzen schon attraktiv. Aber ob ich mit so einem Haufen in Zukunft noch zu tun haben will???

    Also geantwortet hat man mir prompt, z.T. auch mit Kündigungsbestätigung, aber dann zu einem 1 Jahr zu späten Termin.

    Früher hat es die Bahncard wahlweise mit oder ohne Abo gegeben (habe ich im Nachhinein erfahren) und meine Monats- und Jahreskarten habe ich als Schüler auch immer am Schalter abholen müssen. Damals war die Jahreskarte wirklich ein Vertrag mit einjähriger Gültigkeit.

    Vielen Dank für den Tipp mit der Schlichtungsstelle, werde ich auch probieren!

    Viele Grüße

    Grobi

  38. die schlichtungsstelle empfiehlt der kündigung stattzugeben und beruft sich auf artikel 2.5: bedingungen zum erwerb und nutzen von zeitkarten.

    naja, die bahn hat sich bisher noch nicht geäußert…

    aber mal was anderes: wenn die bahn in den agbs etwas schreibt aber nachweißlich sich nicht daran hält, was passiert denn dann? die bahn gibt an, die rechnung mit der bahncard zu senden, bisher habe ich aber noch keine gesehen. und die bahncard ist jetzt schon ne woche gültig.

    kann ich mich denn auf den vertragsbruch seitens der bahn beziehen und ergibt sich daraus ein außerordentliches kündigungsrecht?

  39. BahnCard und Rechnung werden nicht zusammen versendet. Es sind immer 2 Briefe. Kann schon mal vorkommen, dass ein Schreiben nicht ankommt.
    Lastschriftkunden erhalten keine automatische Rechnung, erst auf Anforderung. Ist auch per E-Mail möglich.
    Ach ja, die AGB’s muss man nicht unbedingt runterladen, lesen reicht.

  40. Jeden Tag muss man sich vor Beschiss hüten, hätte ich das geahnt, dass es derart schlimm wird, hätte ich Rechtswissenschaften studiert. Selbst mir ist das mit der BC 50 passiert und das mit 46 Jahren. Ich lese wirklich deutlich, gerade Kleingedrucktes – aber das dicke ABO hab ich wirklich erst jetzt gelesen, nachdem mir die DB eine Kopie des Vertrages sandte. Damals hing ein Zettel oben dran, wegen Passbild, so dass ich das ABO nicht sehen konnte bei Unterschriftsleistung – denn das weiss ich, dass man im Abo festgetackert wird. Schöner Scheiss – hab auch Inkasso inzwischen am Hals – trotz guter Worte und überhaupt. Etwas tröstend hier das Forum … Ich bewerb mich jetzt bei der Bahn, damit ich das Inkassoverfahren zahlen kann – und genau mit dieser Begründung – mal sehen, wie sie reagieren.

  41. so, die bahn hat obwohl die einzugsermächtigung entzogen wurde eingezogen (habe ne RLS erzeugt!!!)
    jetzt warten wir weiterhin ab. RA weiß bescheid, stärkte meine Aussage, dass die Bahn den Brieferhalt sicherstellen muss und demnach in der BEweispflicht steht. Die Bahn kann allerdings nicht einmal konkret sagen, wann der Infobrief denn herausgegangen ist.
    Laut RA soll ich die erste Mahnung abwarten.

  42. Du bekommst in Kürze ein Schreiben dazu, das nennt sich Klärungsschreiben zur Rücklastschrift. Ansonsten hast Du wirklich nur eine kleine Chance über den Anwalt. Und dass die Bahn die Preise erhöht hat war ja ca. seit Oktober 2008 bekannt. Da ist es jetzt fast unmöglich noch das Sonderkündigungsrecht durchzusetzen.

  43. lieber bcdealer,

    das es seit oktober 2008 bekannt ist mag ja sein, aber der RA unterstrich meine Aussage, dass die Bahn eine Mitteilungspflicht hat und demnach eindeutig nachweisen muss, dass man den Brief mit den neuen Preisen für die Bahncard bekommen hat. Da die Bahn das allerdings nicht kann, kann man sich wohl oder übel auf die Zusendung der neuen Bahncard berufen. Da steht es in den AGBs was die Bahncard mehr kostet und schon ist man „informiert“ und die 4 wöchige Sonderkündigungsfrist beginnt… naja den rest kann sich jeder zusammenreimen…
    nachdem der KService mir auf die Weiterleitung der Mail der Schlichtungsstelle nur wieder mit Ihren Standardschriebn antwortete und noch nicht einmal das Wort Schlichtungsstelle benutzte, bekam ich heute ein Schreiben der Schlichtungsstelle, dass die Bahncard den Schlichtungsvorschlag annimmt und der Kündigung zustimmt. Jetzt muss ich mal sehen, muss Karte zurückschicken und mal weiter warten und hoffen.

    Danke für diese Seite @mellenthin

  44. ps: das schreiben der schlichtungsstelle ging wohl an den zentralen kundendialog – geschäftskunden in berlin und nicht an diesen „standardschreibenwahn-bahncard-kundenservice“

  45. Hallo Ricckli,
    freut mich für Dich. Ich hab allerdings nur beschrieben, wie es derzeit gehandhabt wird.
    Wenn Du das nächste Mal eine BC kaufst, vermerk einfach auf dem Bestellschein, dass Du keine automatische Verlängerung wünschst (aber auf der Vorderseite, denn diese wird eingescannt). Dann kann sowas nicht mehr passieren. Und die Kündigung kannst Du bis ca 14 Tage vor Ablauf auch wieder rückgängig machen. Ach ja, bei der KÜ immer eine Bestätigung anfordern.

  46. Ich finds schon bedenklich, daß die Bahn überhaupt mit Abomethode arbeitet und auch so einiges dafür tut, ja nicht zu offensiv kundzutun, daß es sich um ein solches handelt.

    Natürlich tun dies auch Telekommunikationsanbieter, aber da sehe ich doch deutlich den Vorteil beim Kunden, da diese idR auch während der Laufzeit kostenfrei auf günstigere Tarife wechseln und man somit nicht in den Hintern gekniffen ist wie z.B. bei einer BC die nicht benötigt wird. Zumindest hab ich mit einem freundlichen Anruf bei O2 und m-net diese Erfahrung gemacht, während mein freundlicher Anruf bei der Bahn mir nichts gebracht hat.

    Man merkt bei der Bahn am ganzen Ablauf, daß die es einfach auf die Mehrlaufzeiten aufgrund verdaddelter Kündigungsfristen angelegt haben. Wäre es anders, würde vor Ablauf der Frist schon ein Hinweis kommen – wie übrigens ebenfalls von O2, die einen vorher darauf hinweisen.

    Das ist seriös und fair – was die Bahn macht mag ja rechtmäßig sein, trotzdem ist es armselig.

  47. @ bcdealer:
    ich wurde kürzlich von der Bahn angeschrieben den Ausbildungs- bzw. Altersnachweis für die ermäßigte BahnCard 50 einzureichen. Dies geschah fünf Wochen vor Ablauf meiner BahnCard, also schon nach der Kündigungsfrist. Da ich nicht mehr Student bin und auch die Altersgrenze von 26 Jahren überschritten habe, bin ich nach den „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“ mit Stand vom 03.08.2009 nicht mehr für die ermäßigte BahnCard berechtigt. Habe also nicht geantwortet. Eine neue BahnCard ist noch nicht eingetroffen.
    Leider habe ich die Kündigungsfrist vergessen/ verpasst.
    Nun meine Frage. Du schriebst am 12.3.2009 at 18:31 folgendes:

    „Hallo Student,
    wenn Du zw. 18-27 Jahre alt bist, wirst Du normalerweise angeschrieben ob Du noch Student bist (wenn es um die ermäßigte BahnCard 50 geht). Wenn man auf dieses Schreiben nicht reagiert, wird keine neue BahnCard ausgeliefert. Eine automatische Umstellung auf eine normale BahnCard 50 ist ohne Zustimmung nicht möglich.“

    Dann am 9.6.2009 at 12:03 dies:

    „PS: Für alle Inhaber der ermäßigten BahnCard 50. Wenn keine Ermäßigungsberechtigung eingeht, wird der Vertrag auf normale BahnCard 50 umgeschrieben, auch hier gilt die KÜ Frist von 6 Wochen.“

    Was davon stimmt denn nun? Oder hat die Bahn in diesem Zeitraum ihre „Arbeitsweise“ geändert, so dass nun bei Entfall der Ermäßigungsberechtigung (Ausbildung/ Alter) die BahnCard automatisch auf die normale BahnCard umgeschrieben wird. Für den Fall, dass die BahnCard automatisch umgeschrieben wird, kann ich diese dann noch sofort bzw. nach Erhalt der neuen BahnCard und umgehenden Rückversand an die Bahn kündigen?

    Freue mich schon auf Deine Antwort. Vielen Dank.

  48. Hi Matze,
    zum jetzigen Zeitpunkt stimmt das Letztere. Sobald Du Dich meldest und bekanntgibst, dass Du kein Student mehr bist wird die BC auf den regulären Preis umgestellt. Wenn Du Dich nicht meldest … :-), ist es jetzt im Moment wie es bei Dir ist.
    Wenn Du die reguläre BC nach der Bekanntgabe Deines nicht mehr Studentenseins bekommst, kann diese erst zum nächsten Jahr gekündigt werden.

  49. Moin bcdealer,
    heißt das jetzt für mich, dass ich mich besser nicht melde, um keine neue BahnCard zu bekommen?

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