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Bahncard kündigen trotz abgelauferner Kündigungsfrist

Bahncard kündigen trotz abgelauferner Kündigungsfrist Da hat man sich so eine Bahncard aufschwatzen lassen und nutzt sie nicht. Dass man sie kündigen muss, dämmert irgendwo im Hinterkopf, aber irgendwann ist die neue Bahncard im Briefkasten – natürlich nach Ablauf der Kündigungsfrist :(

Nochmal 50 Euro abdrücken, nur weil man gepennt hat? Nicht unbedingt – die Bahn kann einer Kündigung nach Ablauf der Frist auf Kulanzbasis zustimmen, wenn man ein paar Grundsätze beachtet:

  • Man muss vor dem Gültigkeitsbeginn der neuen Bahncard die Kündigung aussprechen. Ansonsten könnte man ja die Bahncard erst noch ein paar Tage benutzen und dann kündigen.
  • Die neue Bahncard muss mit der Kündigung an die Bahn zurückgeschickt werden.
  • Man muss ein bisschen jammern und möglichst ausführlich beschreiben, was, warum und wie. Diesen Hinweis gab mir ein freundlicher Mitarbeiter bei der Bahncard Kundenbetreuung.

Also am besten gleich, wenn man die neue Bahncard in den Händen hält, einen Brief losschicken. Der folgende Textbaustein hatte bei mir Erfolg:


DB Ferverkehr AG
BahnCard-Service

60643 Frankfurt am Main

Kündigung meiner BahnCard 25 Nr. 1234 5678 9012 3456

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor einem Jahr beim Kauf eines ICE-Tickets eine BahnCard 25 erworben. Die Mitarbeiterin am Bahnschalter verkaufte mir die Bahncard mit dem Argument, dass der Ticketpreis für die Hin- und Rückfahrt mit BahnCard 25 günstiger sei, als ohne. Mir wurde weiterhin mitgeteilt, dass ich die Vorteile der BahnCard ein Jahr lang nutzen könne, was für mich jedoch irrelevant ist, da ich selten Fernreisen via Bahn unternehme. Natürlich wollte ich gerne Geld sparen und willigte ein.

Darüber, dass ich mit dem Kauf einer BahnCard ein Abonnement abschließe, das sich automatisch verlängert, wurde ich jedoch beim Kauf mit keinem Wort aufgeklärt.

Ich war erstaunt, nach meinem Urlaub eine neue BahnCard in meinem Briefkasten vorzufinden und erst durch einen Anruf bei der BahnCard Hotline erfuhr ich, dass ich ein Abonnement abgeschlossen habe.

Da ich die BahnCard nicht benötige und mit einer Verlängerung des Abonnements nicht einverstanden bin, sende ich Ihnen hiermit die unbenutzte BahnCard zurück. Ich kündige hiermit das Abonnement, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte Sie, meinem sofortigen Kündigungswunsch nachzukommen.

Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meines Anliegens bedanke ich mich im Voraus.

Viele Grüße

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  1. bcdealer
    15. August 2009, 18:44 | #1

    Hi Matze,
    ja genau, im Moment ist es so.
    Ob sich das in Zukunft ändert, kann ich leider nicht sagen.

  2. Matze
    18. August 2009, 18:58 | #2

    Hallo bcdealer,
    heute habe ich eine neue BahnCard bekommen, obwohl ich gegenüber der Bahn keine schriftliche Stellungnahme zu einer Ermäßigungsberechtigung bezogen hatte. Eine Rechnung war nicht mit bei. Vom Lastschriftverfahren hatte ich mich letzte Woche abgemeldet.
    Kannst Du mir bitte sagen, wie ich mich nun verhalten sollte?
    Danke!

  3. bcdealer
    21. August 2009, 09:00 | #3

    ist es eine ermäßigte oder eine zum normalen Preis?

  4. Matze
    23. August 2009, 11:36 | #4

    Hab jetzt auch die Rechnung bekommen :-(
    bis 04.09.2009 war es eine ermäßigte BahnCard, laut neuer Rechnung dann eine zum normalen Preis von 225 €.

  5. so was dummes
    23. August 2009, 21:56 | #5

    Mist! Ich habe heute eine BC 25 online gekauft, und dann festgestellt dass die gar nicht für das Dauer-Spezial gilt. Das war nur während eines Aktionszeitraumes von Feb-April 09 der Fall.
    @bcdealer, meinst du dass ich den Vertrag auf Kulanz stornieren kann?
    Grase schon seit 3 Stunden das Internet ab. Leider gilt das Fernabsatzgesetz (-> 14tg. Widerrufsrecht) anscheinend nicht für die BahnCard.

  6. Doro
    24. August 2009, 20:41 | #6

    hey leute,
    hab auch das Problem mit der BahnCard Kündigung. Hab die Karte eigentlich schon vor 2 Monaten gekündigt und hab dann letzte Woche ein Schreibsel bekommen, dass sich mein Abo verlängert hat°____°
    Da musst ich erstmal Schlucken,….dann hab ich ne e-Mail geschrieben, ob Sie denn meine Kündigung nicht erhalten hätten. Da meinten Sie, dass sie erst fürs darauffolgende Jahr kündigen könnten, weil meine Kündigung ja jetzt zu spät wäre. Dann hab ich da nochmal angerufen. (wie sowas per telefon natürlich immer geht: Der Nächste bitte! Keine Zeit für’n richtiges Telefonat)….also nochmal e-Mail geschrieben mit der Bitte nicht doch noch eine Lösung zu finden…seitdem keine Antwort-___-;
    An sich fand ich die BC ja auch ganz praktisch, hab nur weder Zeit noch geld die im nächsten Jahr zu gebrauchen

    …also was tun????

    Wenn ich denen jetzt den nachweis für eine Ermäßigung schicke, würde es ja rechtlich bedeuten, dass ich die karte haben will…will ich ja nicht. hab nur Angst, dass wenn ich das nicht schicke, den vollen Preis bezahlen zu müssen>__<;
    Sollte ich den betrag, den sie mir abziehen einfach stornieren/rückbuchen lassen und die neue Karte mitsamt Kündigung zurückschicken oder macht das alles noch schlimmer°°?

  7. kazzo
    8. September 2009, 21:36 | #7

    habe auch nen schreiben bekommen, ich solle ein ermäßigungsnachweis für die neue bahncard zusenden. ich bin nun per mail mit den am verhandeln…und statt mir ne adäquate antwort zuzusenden, schreiben sie mir den gleichen scheiss der ersten mail nochmal! die DB is so ein drecksverein. die wissen, wie sies machen…da müsste man doch glatt mal an AKTE in sat1 schreiben oder so…

  8. Ul
    9. September 2009, 14:47 | #8

    Sonderkündigungsrecht: da läuft doch wohl alles auf den Punkt “Mitteilung” hinaus: wie teilt die Bahn den Kunden eine Änderung der AGB mit: individuell oder nur öffentlich? In beiden Fällen kann eine Zustellung der Mitteilung niemals seitens der Bahn nachgewiesen werden. Also gilt die Rechnung der Verlängerungskarte dann wohl als Mitteilung der AGB-Änderung. Und schon hat man die 4 Wochen Sonder-Kündigungsfrist.

    In meinem Fall wollen die das aber partout nicht kapieren. Als letztes hieß es: die laufende Karte (!) kann nicht mehr gekündigt werden.

  9. Jana
    9. September 2009, 23:39 | #9

    Hallo Leute,

    jetzt will ich mal allen Bahnfans was zur Bahncard mitteilen. Einige “Fans” stufen den “Rest” ´Hier ja ein wie “kannste nicht lesen, was ist mit deinem sonstigen Leben, hast ja auch Telefonverträge… usw und so fort. Habe auch eine Bahncard 50. Habe sie beruflich gut genutzt. Habe nach einem Jahr von selbst eine neue Card bekommen. Nur hatte ich leider 2 Tage später keine berufliche Verwendung mehr. “Auftragsmangel” Also Leute, nichts verpennt und dergleichen. Habe das der Bahn erzählt. Antwort: “Es gibt keinerlei Möglichkeit” Ja, sage ich, ich möchte von Ihnen gern wissen was geht bzw. wie und nicht was alles nicht geht. “Keinerlei Möglichkeit” war die Antwort. Ich wollte die Karte wenigstens auf meinen Opa umschreiben bzw. neu austellen lassen. Der reist viel und gern. Ich hätte die Karte ihm geschenkt. “NEIN – das geht nicht”. Ich habe nochmals ganz höflich gefragt: “Bitte überlegen Sie was zu unserem gemeinsamen Vorteil gehen könnte”! Nichts geht mehr…. kenne ich eigentlich nur vom Kassino.
    So, jetzt nochmal was zu den schlauen Telefonverträgen. Wenn ich hier aus, was weis ich für einen 12, 24 oder 100 jährigen Vertrag aussteigen möchte, bringe ich einen neuen Kunden. Das ist der Notfallplan. Dafür hat jeder Telefon- bzw. Handyanbieter einen Vordruck. Dieser neue Kunde würde dann auch nur telefonieren, genau wie mein Opa – der würde BAHN fahren.

  10. Markus
    18. September 2009, 14:39 | #10

    Ich habe eine Bahncard 25 Vertrag mit Wissen um das Abo und dem Hinweis auf AGB`s: Automatische Vertragsverlängerung zu Anfang Nov 2008 gekauft. Habe die Kündigung verschlafen, und die neue BK25 am 15. Sep.09 auf dem Tisch. Sofort ein Anruf bei der DB. Antwort der DB Angestellten: “Schreiben Sie eine Kündigungs-Mail”. –Keine Aussage wegen Rücksendung der neuen Karte.
    Freundliche Kündigung mit sofortiger Wirkung und Empfangs-bestättigung sofort gesendet. Erhalt der Rechnung über 57 € am 18.Sep.09 und Antwort auf Kündigungsmail Kündigung angenommen zum Sep 2010.
    Meine Frage lautet: Soll ich die Rechnung für das ganze jahr bezahlen ohne die Absicht die Bahn zu benutzen, oder auf die 1/4 jährliche Kündigungsfrist bestehen?
    Um Antwort wird gebeten!

  11. 18. September 2009, 19:19 | #11

    @Jana: Ich stimme zu hundert Prozent zu. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass seit dem Originalartikel sich einiges bei der Bahn verändert hat. In meinem Fall war von Kulanz keine Spur. Im Gegenteil! Die Bahn hat sich recht zynisch geäußert, im Stil etwa so wie die Autoren hier, die schreiben, man müsse nur lesen. Dabei ist doch die Abofalle mindestens dann eine Falle, wenn man an den falschen Fahrkartenverkäufer gerät. Schließlich hatte ich ja gesagt, ich wolle keine Verlängerung. Klar, forensisch gesehen hapert es am Nachweis.

    Ich bin eigentlich ein höflicher Mensch und mit der Welt und den Menschen im Einklang, aber inzwischen sehe ich schon rot, wenn ich nur ein Bahnlogo sehe. Ich gehe davon aus, dass die irreführend als “Abos” bezeichneten Rabattkarten mit voller Absicht genau so in den Markt gedrückt werden.

    Viele Mitarbeiter der Bahn sind freundlich, anständig, hilfsbereit und immer noch irgendwie stolz auf ihr Unternehmen. Für diese Menschen tut es mir am meisten leid – alles sehr schade.

  12. ricckli
    27. September 2009, 18:07 | #12

    hallo leute,

    nochmal der tipp an alle, die kündigen möchten… wendet euch an die schlichtungsstelle mobilität, die können euch weiterhelfen!!!

  13. Tigerin
    1. Oktober 2009, 20:44 | #13

    Die Schlichtungsstelle Mobilität gibt es nicht mehr bzw. schließt zum 30.11 und kann bis dahin keine Neue Fälle mehr annehmen.

  14. Biene
    6. Oktober 2009, 15:44 | #14

    Hey,
    habe ein ähnliches/gleiches Prob mit meiner BC50. Erst bekam ich ein Schreiben um meine Studentennachweise einzuschicken (von Anfang September NACH Ablauf der alten Karte…JAA ich hab die Kündigungsfrist verpennt). Naja ich schick die hin und krieg dann so ein Schreibsl, dass ich zu alt bin und nicht mehr als Studi gelte und nun auf Normalkonditionen umgestellt wird. Ich rief gleich an und meinte, dass man das nicht einfach umstellen könne. Die Telefonberaterin riet mir zur schriftlichen Kündigung und Darstellung des Problems. Die ungefragte Umstellung sah sie nicht als problematisch an. Also schrieb ich…und schickte die unbenutzte BC gleich noch hinterher. Jetzt hab ich eine Email erhalten, worin steht, dass ich erst zum nächsten Jahr kündigen kann (und das auch bei denen so gespeichert ist). Nun soll ich 225 Euro bezahlen, die ich nicht habe oder ausnutzen könnte (sitze nur im Labor und ackere). Ach zum heulen. Natürlich werd ich dem Kundendienst schreiben, aber nach euren Erfahrungen habe ich nicht viel Hoffnung.
    Und die Schlichtungsstelle nimmt keine Fälle an…

  15. Bahn Card Geschädigter
    8. Oktober 2009, 10:29 | #15

    Leute,

    die “Inschutznahme” der DB durch verschiedene user kann ich beim besten Willen nicht verstehen!

    Tatsache ist: Bei jeder Ticketbuchung wird dem Kunden die Bahncard angeboten. Grundsätzlich ist das erst mal positiv für den Kunden, spart er doch ggf. direkt Geld bei seiner Reise.

    Aber: Dass es sich bei der Bahncard um ein Abo handelt wird nicht nur verschwiegen sondern bewußt verschleiert. Selbst auf Nachfrage wurde mir gesagt: “Die Karte läuft 1 Jahr”, nichts weiter. Keine Rede von einem Abo.
    (Zeuge vorhanden)
    Ich habe so eine Karte jetzt auch noch “an der Backe” und Widerspruch gegen den zugehörigen Mahnbescheid eingelegt.

    Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob ich einen Handy-Vertrag abschließe oder eine Bahncard kaufe. Im Gegensatz zum Handyvertrag habe ich bei Buchung meines Tickets am Schalter und Entgegennhahme meiner BC KEINE Zeit, auch noch Kleingedrucktes zu studieren, da möglicherweise mein Zug gleich einfährt und hinter mir eine murrende Schlange von Fahrgästen wartet, die ebenfalls Ihre Zugverbindung noch erwischen müssen.

    Was die Bahn hier treibt, ist einfach dreist und mit dem gesunden Menwschenverstand nicht nachvollziehbar.

    Bahn Card Geschädigter

  16. Metin Büyükfirat
    17. Oktober 2009, 11:56 | #16

    Sehr geerte Damen und Herren

    Hir mit mochte ich frist los kündigen
    ich mochte gerne die bancard 50 und nicht mähr die bahncard 25
    Bahncard Nr. 7081 4110 1757 5545
    Mit freundlichen Grüßen
    Metin Büyükfirat

  17. 17. Oktober 2009, 12:24 | #17

    Ich bin nicht die Bahn, ich habe nur einen Artikel über die Bahncard geschrieben. Wende Dich bitte an den Bahncard Kundenservice.

  18. Aco
    29. Oktober 2009, 11:46 | #18

    Nun ich habe die Kündigungsfrist nicht wahrgenommen. Allerdings wurde mir auch beim Erwerb der Bahncard mit keinem Wort gesagt, dass es sich um eine Abo handelt! Nachdem ich meine neue Bahncard überraschend zugesandt bekommen habe, die ich nicht benötige, habe ich beim Kundendienst angerufen. Allerdings war der Herr dort sehr zynisch und meinte zu mir, dass neben meiner Unterschrift ausdrücklich ein Hinweis über ein Abo steht. Meint er doch zu mir: “Ich würde mir halt das durchlesen was ich unterschreibe!” TOLL!!! Ich war platt, kein Bemühen das Kundenanliegen zu bearbeiten! Es kostet doch die Bahn nichts die Bahncard zu stornieren! Also ist mein Rückschluss daraus, der Kunde ist kein Kunde bei der Bahn sondern nur jemand der sein Geld zu zahlen hat! Nebenbei wenn er beim Kundencenter anruft sollte er sich noch entschuldigen dass er überhaupt anruft ;-) Kundenservice null!! Und was eine gute Kundenbindung ist scheint die Bahn nicht zu verstehen solange Sie mit Gewalt versucht ihre Karten dem Kunden aufzudrücken! Ich bin eigentlich nur deswegen empört weil ich nicht richtig beraten wurde! Hätte ich gewusst dass es sich um ein Abo handelt würde ich jetzt nichts sagen, wenn ich die Kündigungsfrist versäume….

  19. Aura
    18. November 2009, 16:10 | #19

    Ich habe vor ca. 4 Wochen einen Brief von der Bahn erhalten ich solle eine Studienbescheinigung schicken, damit ich weiterhin die ermäßigte Bahncard 50 kriege. Im Umzugsstress hab ich dann keine geschickt und bin dann davon ausgegangen, dass sich die Sache erledigt hat. Mir wurde nämlich wie so vielen beim Kauf nicht gesagt, dass es sich um ein Abo handelt. Bin auch nie auf die Idee gekommen, das es eins seien könnte da auf der Karte das Ablaufdatum vermerkt ist.
    Jedenfalls kam jetzt ein neuer Brief, in dem ich eine neue Karte erhalten habe. Eine Rechnung liegt nicht bei und bisher wurde nichts vom Konto abgebucht, erinnere mich aber auch nicht ob ich per Bankeinzug angegeben habe beim Kauf.
    Soll ich nun die Karte noch nachträglich kündigen? Wenn ja, bringt das denn was? Und eigentlich hätten die mir doch gar keine neue Bahncard senden dürfen oder? Ich mein, wenn ich keine Studienbescheinigung geschickt habe, bedeutet es für die doch dass sie mich wieder auf den Normalpreis hochstufen.

  20. Bernt
    2. Dezember 2009, 15:41 | #20

    Wohin muss ich den spaß denn senden??
    bitte die adresse mailen! unter kosovar@web.de !!
    danke

  21. Bernt
    2. Dezember 2009, 15:43 | #21

    @Markus
    Markus, mal die frage: zu welcher email adresse haste das denn geschickt??

  22. Andi
    9. Dezember 2009, 20:42 | #22

    Hallo Ihr Lieben,

    leider bin ich dieser Falle auch auf dem Leim gegangen, ohne das man mich bei Kauf dieser Probe BC 25 über die automatische Verlängerung jemals aufklärte!
    Auch ich stand am Schalter und benötigte schnell ein Ticket um eine wichtige Reise antreten zu können, mir wurde diese Probe BC angeboten bzw. schmackhaft gemacht ( ich rechnete meine zukünftigen Fahrten aus und willigte nichts ahnent ein ).
    Nun endet am 26.Dez diese Card ….und am 27.Dez beginnt bis Ende Dez.2010 die Neue!
    Nun werde ich zur Kasse gebeten!
    Ich brauche für nächstes Jahr keine BC, meine Frau kommt anfang des Jahres zurück nach Schleswig Holstein.
    Was kann ich tun?
    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen, ich möchte dort am liebsten jetzt noch raus, und auf jeden Fall keine weitere Verlängerung für 2011 haben!!

    Hilfe an nolame@gmx.de

    Danke!!

  23. Tom
    15. Januar 2010, 00:28 | #23

    @Bahn Card Geschädigter
    Also dazu möchte ich sagen, dass man die Vertragsbedingungen zur BahnCard mit der Plastikkarte nach Hause geschickt bekommt. Daher hat man genügend Zeit, sich die Bedingungen durchzulesen…

  24. Ronja86
    15. Januar 2010, 01:08 | #24

    Mir gehts ähnlich. Ich habe mir, da mein Freund weiter weg wohnt, eine Probebahncard gekauft. Zurzeit bin ich total im Stress für die Zwischenprüfung zu lernen und habe neulich den Brief erhalten, ich hätte mir für den Kauf einer Bahncard entschieden. Nach meiner e-Mail, ich hätte nicht genug Geld, um mir eine BC zu leisten, bekam ich eine Antwort. Ich hätte nun ein neues Abo bis dann und dann, usw.
    Was ist daran nicht zu verstehen, dass ich mir nur die ProbeBC leisten konnte? Für mich lohnt sich eine BC nicht. Was soll man da noch tun, damit sie verstehen, dass man auch mal ein Auge zudrücken muss?

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