„Wer den Tod liebt, kann ihn haben“

Schily: […] wir müssen uns trotzdem der Herausforderung stellen, was wir mit Personen machen, von denen eine Gefahr für unsere nationale Sicherheit ausgeht.

SPIEGEL: Was würden Sie als ausreichend für eine Ausweisung ansehen? Einen Aufenthalt in einem Qaida-Lager?

Schily: Das ist das anschaulichste Beispiel. Es gibt darüber hinaus eine breite Palette anderer Fallgestaltungen.

SPIEGEL: Einen Kampfeinsatz in Tschetschenien?

Schily: Wenn sich daraus eine Gefahrenprognose ergibt: ja.

SPIEGEL: Wenn jemand Dschihad-Videos vertreibt?

Schily: Bei positiver Gefahrenprognose ebenfalls. Die entscheidende Frage ist immer: Ist die Anwesenheit einer Person eine objektive Gefahr für unser Land, die wir nicht akzeptieren können? Wenn das so ist, dann muss die Möglichkeit bestehen, diese Person außer Landes zu bringen, auch wenn sie behauptet: „Ich bin jetzt friedlicher Gemüsehändler geworden.“
[…]
Schily: Trotzdem können wir der Frage nicht ausweichen, was wir mit Personen machen, die wir für eine massive Gefahr für unser Land halten. Wenn wir sie nicht abschieben können, ist es im Extremfall möglicherweise notwendig, sie für eine Weile in Haft zu nehmen.

SPIEGEL: Was ist da mit dem Innenminister Otto Schily passiert? Als mehrere unionsgeführte Länder einen ähnlichen Vorschlag im Bundesrat einbrachten, haben Sie noch argumentiert, das wäre der erste Schritt in Richtung Guantanamo.

Schily: Es hindert mich ja niemand, noch einmal nachzudenken. Wir müssen doch die Frage beantworten: Was tun wir, wenn wir gefährliche Personen nicht außer Landes bringen können?

BMI-Minister Otto Schily über gezielte Tötungen und die Kriterien für die Abschiebung von Terrorismusverdächtigen. Das Interview erschien bereits im April im Spiegel, ich bin erst jetzt darauf aufmerksam gemacht geworden.

Herr Schily sollte die erste Person sein, die in Haft genommen wird, er ist eine Gefährdung für die Sicherheit und Demokratie in Deutschland.