Zeigen Sie Ihrer Krankenkasse den Mittelfinger

Die von Frau Ulla S. angekündigten Beitragssenkungen der gesetzlichen Krankenkassen sind ausgeblieben, statt dessen erhöhen die Kassen kräftig. Bei Betragserhöhungen steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, jedoch wenden die Kassen einen Trick an: durch eine Fusion mit einer anderen Kasse wird aus der Beitragserhöhung eine Beitragsanpassung – mit dieser Begründung werden die Kündungen der Mitglieder abgelehnt.

Zum Glück gibt es mündige Bürger und das Internetz, hier finden sich Verweise [1][2] auf Urteile des Sozialgerichts Stuttgart und des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, in denen diesem Nepp ein Ende gesetzt wird.

Kunden der Taunus BKK finden in der Fortsetzung ein Beispielschreiben für eine Kündigung, das sich leicht auf andere Krankenkassen anwenden lässt.

Nachtrag: Die Stiftung Warentest hat sich auch mit dem Problem beschäftigt und stellt Musterschreiben für Kündigung und Widerspruch bereit.

Nachtrag Nr. 2: Hilfreiche Links: „Das solzailgerichtliche Verfahren“ erklärt Struktur und Ablauf des Sozialgerichtsverfahrens, weiterhin gibt es das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Wortlaut.

Nachtrag Nr. 3: der SWRerwähnt einen ähnlichen Fall und verdeutlicht die Problematik: Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen empfiehlt, im Falle einer Beitragserhöhung nach Fusion ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, die meisten BKKs ignorieren das jedoch und berufen sich auf die berühmte Stellungnahme des Bundesversicherungsamts, die sich gegen ein Sonderkündigungsrecht ausspricht.

Nachtrag Nr. 4:
Infoblatt Klagen vor dem Sozialgericht
Musterbriefe und Klageabschriften von der Verbraucherzentrale Thüringen

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Thomas Mellenthin
xxxxxxxxx Straße 12

12345 Germanistown

TAUNUS BKK
Wächtersbacher Straße 89

60386 Frankfurt

via Fax an 01803 / 20 22 70 22

Germanistown, 16 April, 2004

Kündigung meiner Mitgliedschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer 0123456789 zum 30.04.2001. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.

Ich berufe mich auf mein Sonderkündigungsrecht aufgrund Ihrer Beitragserhöhung vom 1.4.2004 auf 13.8%. Ich verweise ausdrücklich auf die Urteile des Sozialgerichts Stuttgart (AZ: S 4 KR 5695/03) und des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (L 4 KR 33/00), in denen festgestellt wurde, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassenfusionen besteht.

„Durch eine Fusion dürften keine Rechte von Versicherten verloren gehen und sie dürften auch nicht schlechter gestellt werden als vorher.“ (Zitat aus dem bereits rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts Stuttgart)

Für eine rasche Abwicklung meines Kündigungswunsches bin ich Ihnen dankbar, im Falle einer Ablehnung habe ich keine Hemmungen eine für mich kostenlose Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen um meine Rechte zu wahren.

Gott zum Gruße,

T. Mellenthin

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8 Antworten auf „Zeigen Sie Ihrer Krankenkasse den Mittelfinger“

  1. Hallo,

    vielen Dank erst einmal für dieses sehr hilfreiche Muster. Ich habe nur durch Zufall erfahren, dass die Taunus KK den Beitrag erhöht hat. So hinterhältig finde ich echt unfair. Es müssten alle sofort dort kündigen! Habe meine Bekannten auch aufmerksam gemacht, da sehr viele zu dieser KK gewechselt hatten. War ja auch mal die Billigste!

    Nochmals Danke und weiter so!
    Die müssen merken, dass man das mit uns nicht einfach so machen kann. Solveig

  2. hab wiederspruch eingelegt mit hinweis auf die entsprechenden urteile. die haben erneut abgelehnt mit der begründung, das ein urteil des höchsten sozialgerichtes (Bundessozialgericht) noch aussteht bzw, noch nicht entschieden hat. die anderen bereits rechtskräftigen urteile der landes-sozialgerichte gelten angeblich nur für den einzelfall in dem es bei diesen gerichten zur klage kam. ich weiß im moment nicht so richtig wie weiter 🙁

  3. Ich habe heute meinen Widerspruch abeschickt, erwarte aber das gleiche Ergebnis – danach gibt es nur noch den Weg der Klage.

  4. Ich habe durch Zufall erfahren, dass die TAUNUS erhöht hat. Bin erst seit 01.01.2004 dabei.

    Habe heute meine Kündigung geschrieben und werde nicht aufgeben.

    Gruss an alle, die mir gleichtun!

  5. Ich habe meine Mitgliedschaft vor etwa vier Wochen gekündigt, woraufhin ich zwei Wochen später die Antwort bekam, dass es sich um eine Fusion handelt und mir demnach kein Sonderkündigungsrecht zusteht. Gegen diese Ablehnung meiner Kündigung habe ich Widerspruch eingelegt, und auch erwähnt, dass ich rechtliche Schritte einleiten werde. Letzte Woche Freitag (14. Mai 2004) bekam ich von der BKK Taunus denselben Brief, den ich schon einmal erhalten hatte, erneut mit dem Vermerk, dass es sich um eine Fusion handelt und mir demnach kein Sonderkündigungsrecht zustehe. Auch hier war auf der Rückseite des Schreibens der Hinweis ich könnte binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Ich weiß nicht, was das Katz-und Maus Spielchen soll, aber es scheint so, als ob die Taunus BKK nicht zugeben will, dass Sie meinen Widerspruch erhalten hat. Den nächsten Widerspruch schicke ich jedenfalls per Einschreiben, bin gespannt was die dann antworten. Für den Fall einer erneuten Ablehnung habe ich schon den Brief an das Sozialgericht vorbereitet.

  6. Auf meinen Widerspruch kam ein Schreiben, dass man die Sache an die Widerspruchsstelle weitergeleitet hat und mich gesondert darüber informieren wird. Bis jetzt habe ich keine Antwort darauf erhalten.
    Möglicherweise haben sie Dein Schreiben nicht als Widerspruch erkannt ?

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