Private Knöllcheneintreiber

Dieses Wochenende ist Drachenfest im Buga-Park. Es ist ziemlich voll, das Fliegen macht keinen richtigen Spaß, weil so viele Leute und Drachen auf der Wiese sind. Man kann aber nett mit anderen Leuten schwatzen und Drachen ankucken. Da heute kaum Wind wehte, waren fast nur Vierleiner und einige ultraleichte Lenkdrachen in der Luft.

Eine unangenehme Überraschung gab es dann am Auto, neuerdings ist der Parkplatz kostenpflichtig. Die Betreibergesellschaft der Buga-Parks verteilt grosszügig selbstgebastelte Strafzettel. Mir sind beim ersten Durchlesen ein paar Fehler aufgefallen, weiss jemand ob sich aufgrund der Formfehler ein Einspruch lohnt ? Ich habe kein Problem mit den 10 Euro, aber der Parkplatz war bisher (seit der Buga 2001) kostenfrei. In meiner Gewohnheit bin ich davon ausgegangen, das das natürlich weiterhin so ist.


Und zwar:
1. Es wird keine Widerspruchsmöglichkeit erwähnt. von richtigen Knöllchen kenne ich das so, dass nicht-Bezahlen als Widerspruch gewertet wird.
2. Es fehlt eine vollständige Kontaktadresse. Mit wem habe ich es eigentlich zu tun ? Da kann ja jeder kommen und Geld von mir wollen. Ausserdem kann ich ohne vollständige Adresse keinen Widerspruch einlegen.
3. Die Kontonummer fehlt 🙁 Der Zettel wurde so blöd durchgeschnitten, dass die Kontonummer unkenntlich wurde. Das finde ich schon ziemlich stümperhaft, es ist mir auch so unmöglich die geforderte Summe zu überweisen.
4. Es werden keine Angaben zur Gesamtsumme gemacht. Parkgebühr zzgl. Bearbeitungsaufschlag ist mir etwas schwammig. Soll ich das selbst ausrechnen ? Auf welcher Grundlage ? Woher wollen die wissen wie lange dort parke ? Sie hätten demnach höchstens Anspruch auf die Mindestparkgebühr (imho 50 Cent).
5. Die Frist von 10 Kalendertagen erscheint mir etwas kurz. Sollen es nicht mindestens 14 Kalender- oder 10 Werktage sein ?